Liebe Patienten
02.07.2019Logopädinnen und Logopäden behandeln Menschen aller Altersgruppen mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen.
Störungen der SPRACHE
Die Sprache kann
- bei Kindern während der Sprachentwicklung oder
- bei Erwachsenen nach einer neurologischen Erkrankungen (Schlaganfall, Tumor, Demenz)
beeinträchtigt sein. Es können sprachlich verschiedene Ebenen betroffen sein: zum Beispiel die Aussprache, (Phonetik/Phonologie), der Wortschatz (Lexikon/Semantik) und der Satzbau (Syntax/Morphologie). Auch Lese- und Schreibfähigkeiten können beeinträchtigt sein. Die Beeinträchtigungen können sowohl die Sprachproduktion als auch das Sprachverständnis betreffen.
Störungen des SPRECHENS
Probleme beim Sprechen äußern sich in einer Einschränkung der sprechmotorischen Abläufe (Redeflusstörungen) und der Aussprache (Phonetik/Phonologie). Diese können sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen auftreten.
Störungen der STIMME
Eine zu behandelnde Erkrankung der Stimme (Dysphonie) macht sich durch Veränderungen des Stimmklangs bemerkbar. Ein HNO-Arzt oder ein Phoniater kann Veränderung an den Stimmbändern feststellen. Die Therapie beinhaltet die Bereiche Wahrnehmung der Stimme und der eigenen Körperhaltung, Körperspannung, Bewegung und Atmung.
Störungen des SCHLUCKENS
Besonders nach Schlaganfällen kommt es häufig vor, dass der Betroffene Schwierigkeiten beim Schlucken hat (Dysphagie). Durch Wahrnehmungs- und/oder Sensibilitätsstörungen spüren diese Menschen das Essen in ihrem Mund nicht mehr so wie vor dem Ereignis. Es kann auch sein, dass unterschiedliche körpereigene Reflexe durch den Schlaganfall nicht mehr ausgelöst werden. Eine logopädische Therapie begleitet das erneute Erlernen des Kau- und Schluckvorgangs.
In unserer Praxis behandeln wir alle Störungsbilder.
KOSTEN
Bei gesetzlich versicherten Patienten unter 18 Jahren wird die sprachtherapeutische Behandlung vollständig von der Krankenkasse übernommen. Ab 18 Jahren müssen 10% des Verordnungswertes sowie 10 € Rezeptgebühr von Ihnen zur Behandlung dazu gezahlt werden. Davon ausgenommen sind Patienten, die von ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind und einen Befreiungsausweis vorlegen können.
Bei privat versicherten Patienten wird die sprachtherapeutische Behandlung je nach abgeschlossenem Tarif von den Krankenkassen vollständig oder anteilig übernommen.